LSM

Download & Bestellung

Da sich LSM noch in Entwicklung und in der Beta-Phase der Anwendung befindet, werden bislang Vorabversionen, gekennzeichnet durch eine Versionsnummer mit führender Null, angeboten. Im Folgenden können Demoversionen heruntergeladen werden, die sich später problemlos zu einer vollwertigen Installation aktivieren lassen (siehe unten):

Beachten Sie vor der Installation bitte die Systemanforderungen, die LSM an Ihren Computer stellt. Der Funktionsumfang der Vorabversionen ist ebenfalls auf dieser Website abrufbar und bietet einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten, die LSM bietet.

Lizenzmodell

LSM verfolgt ein arbeitsplatzbasiertes Lizenzmodell. Für jeden Computer, auf dem LSM genutzt werden soll, muss in Zukunft eine Lizenz erworben und LSM mit dieser Lizenz auf diesem Computer aktiviert werden. Es ist geplant, Lizenzpaketen anzubieten, sodass ein Verein LSM auf mehreren Rechnern nutzen kann.

Der Lizenzschlüssel wird aus den Merkmalen des Computers generiert und lokal gespeichert. Nur zur einmaligen Aktivierung von LSM auf einem Computer ist es erforderlich, mit dem Internet verbunden zu sein und auf die Server von LSM zuzugreifen. Anschließend kann LSM problemlos ohne Internetverbindung betrieben werden, wenn nicht die Funktionen von LSMweb genutzt werden sollen.

Für nicht aktivierte Versionen von LSM gelten Einschränkungen.

Preismodell

Zum Preismodell wird es an dieser Stelle demnächst weitere Auskünfte geben.

Demoversion

Eine nicht aktivierte Programmversion von LSM kann dennoch zu Test- und Demonstrationszwecken genutzt werden („Demoversion“) mit der Ausnahme, dass Dateien aus LSM heraus weder als PDF oder HTML ausgegeben, noch an den Drucker gesendet werden können. Eine Vorschauansicht ist dennoch verfügbar, damit ein Eindruck von den Möglichkeiten der Ausdrucke entstehen kann.

LSM muss nicht direkt nach dem ersten Programmstart aktiviert werden, eine Demoversion kann auch später durch die Eingabe eines Aktivierungscodes in eine gültige aktivierte Version umgewandelt werden. Es gibt keinen Probezeitraum, der nach einer Zahl von Tagen ablaufen würde. Die Nutzung bzw. das Testen einer Demoversion verpflichtet auch nicht zum späteren Erwerb von Lizenzen.